Deutschland sucht händeringend nach Fachkräften – insbesondere im Handwerk, der Logistik und im Gesundheitswesen. Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, um legal in Deutschland arbeiten zu können. Keine Sorge: Mit Co.Hands an Ihrer Seite ist der Weg einfacher, als es zunächst scheint.​

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis?

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Serbien, der Türkei oder der Ukraine kommen, benötigen Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Bürgerinnen und Bürger der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.​

Welche Berufe sind besonders gefragt?

Deutschland hat einen hohen Bedarf an Fachkräften in bestimmten Berufen. Wenn Sie beispielsweise Elektriker, Installateur, Schweißer, Mechaniker, Lkw-Fahrer oder Bauarbeiter sind, stehen Ihre Chancen auf eine Anstellung sehr gut. Die Bundesregierung erkennt den Mangel an Fachkräften an und fördert aktiv die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland.​

Was sind die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis?

Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen Sie in der Regel:

  • Ein konkretes Arbeitsangebot oder einen Arbeitsvertrag von einem deutschen Unternehmen
  • Berufliche Qualifikationen, idealerweise anerkannt in Deutschland
  • Grundlegende Sprachkenntnisse (nicht immer erforderlich, aber hilfreich)
  • Einen gültigen Reisepass​

💡Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Qualifikationen anerkannt werden, unterstützt Sie Co.Hands dabei, die Anforderungen zu prüfen und gegebenenfalls die Anerkennung zu beantragen.​

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Weg zur Arbeitserlaubnis umfasst mehrere Schritte:

  1. Jobsuche in Deutschland – starten Sie direkt über Co.Hands.
  2. Erhalt eines Arbeitsvertrags oder einer verbindlichen Jobzusage.
  3. Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland.
  4. Einreise nach Deutschland und Anmeldung Ihres Wohnsitzes.
  5. Erhalt der Arbeitserlaubnis, die häufig mit dem Visum kombiniert ist.​

Was bedeutet die Westbalkanregelung?

Für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien gibt es eine besondere Regelung: die Westbalkanregelung. Diese ermöglicht es bis zu 50.000 Personen pro Jahr, in Deutschland zu arbeiten – auch ohne formale Qualifikationen, sofern ein konkretes Arbeitsangebot vorliegt. Diese Regelung wurde im Juni 2024 dauerhaft verlängert. ​

Wie unterstützt Co.Hands Sie?

Wir wissen, dass der bürokratische Prozess überwältigend sein kann. Deshalb steht Ihnen Co.Hands zur Seite mit:​

  • Vermittlung geprüfter Stellenangebote in Ihrem Berufsfeld
  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
  • Begleitung durch den Visums- und Arbeitserlaubnisprozess
  • Unterstützung bei der Ankunft und Integration in Deutschland

🚀 Bereit für den nächsten Schritt?

Deutschland braucht Ihre Fähigkeiten. Wenn Siebereit sind, den nächsten Schritt zu gehen, begleiten wir Sie auf dem Weg.​

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